Skip to content

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Rechtliche Grundlagen für Wohnungseigentümer


Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung bilden wesentliche Grundlagen jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Vereinbarungen legen die Struktur der Gemeinschaft und das Zusammenleben der Eigentümer fest.
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung im Wohnungseigentumsrecht
(Symbolfoto: psisa – 123rf.com)

Wichtige Informationen im Überblick

  • Grundlagen: Für die rechtliche Grundlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung von zentraler Bedeutung.
  • Teilungserklärung: Regelt die Aufteilung eines Grundstücks in einzelne Einheiten und das Verhältnis von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
  • Gemeinschaftsordnung: Unterstützt das Zusammenleben der Eigentümer durch ergänzende Regelungen.
  • WEG: Das Wohnungseigentumsgesetz ergänzt diese Regelungen.

 

Die Grundlagen seit der WEG-Reform 2020

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 brachte Änderungen, die auch Auswirkungen auf bestehende Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen haben können.

Bauliche Veränderungen

Bestimmte Modernisierungsmaßnahmen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, darunter:

  • Installation von E-Ladestationen
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Einbruchschutz
  • Glasfaseranschlüsse

Besondere Regelungen

Für grundlegende Änderungen wie die Kostenverteilung oder Änderungen an der Teilungserklärung ist in der Regel die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Eine notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Immobilienmaklerin erklärt einem jungen Mann Dokumente in einem hellen Wohnzimmer
Eine rechtzeitige Klärung rechtlicher Fragen kann helfen, Unsicherheiten zu vermeiden (Symbolbild: Midjourney).

Die Rolle der Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ergänzt die Teilungserklärung und kann das Zusammenleben durch detaillierte Regelungen unterstützen. Eine regelmäßige Überprüfung und, falls erforderlich, Aktualisierung der Gemeinschaftsordnung trägt dazu bei, neue rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen.

Typische Regelungsbereiche

In der Gemeinschaftsordnung werden oft Aspekte wie Sondernutzungsrechte und Kostenverteilung beschrieben.

Hinweise für Eigentümer

  • Dokumente regelmäßig prüfen und bei rechtlichen Fragen die relevanten Unterlagen genau analysieren.
  • Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung einsehen.
  • Bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum frühzeitig den Verwalter einbeziehen.

„Eine sorgfältige Prüfung der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung hilft, potenzielle Streitigkeiten frühzeitig zu vermeiden.“

Für weitere Informationen oder bei spezifischen Fragen können Eigentümer sich an qualifizierte Ansprechpartner wenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.

Möchten Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Christian Kotz vereinbaren? Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Kanzlei Beurkundungstermine oder Besprechungstermine per Email, Telefon oder Telefax vereinbaren.

Notar Dr. Kotz - Beratung

Rechtstipps und Ratgeber

Interessante Urteile mit notarieller Relevanz

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!