Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Hinweise und Tipps
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Notarkosten für einen Erbscheinantrag?
- Bin ich verpflichtet, einen Erbscheinantrag notariell beurkunden zu lassen?
- Welche Rechte habe ich, wenn ich eine Notarkostenrechnung für überhöht halte?
- Was ist eine eidesstattliche Versicherung im Zusammenhang mit einem Erbscheinantrag und warum ist sie erforderlich?
- Kann ich Notarkosten sparen, indem ich den Erbscheinantrag zu einem späteren Zeitpunkt stelle?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 1 OH 547/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Kassel
- Datum: 04.07.2024
- Aktenzeichen: 1 OH 547/24
- Verfahrensart: Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Notarkostenrechnung
- Rechtsbereiche: Notarkostenrecht, Erbrecht
Beteiligte Parteien:
- Parteien einzeln:
- Antragsteller: Die Person, die den Notar beauftragte und die Überprüfung der Notarkostenrechnung beantragte. Argumentiert (implizit), dass die Rechnung des Notars zu hoch ist.
- Antragsgegner: Der Notar („…“), der die Beurkundung vornahm und die Kostenrechnung ausstellte. Argumentiert (implizit), dass die berechneten Kosten korrekt sind.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsgegner (Notar) beurkundete am 16.01.2024 für den Antragsteller einen Erbscheinantrag samt eidesstattlicher Versicherung. Hierfür stellte der Notar eine Rechnung über 651,80 € aus. Der Antragsteller beantragte daraufhin die gerichtliche Überprüfung dieser Kostenrechnung. Hintergrund war, dass der Antragsteller bereits 2022 selbst einen Erbscheinsantrag gestellt hatte, diesen aber nach Hinweis eines anderen Notars (im Rahmen der Erbauseinandersetzung) zunächst zurückgestellt haben könnte, da eventuell ein handschriftliches Testament mit Teilungsanordnung ausgereicht hätte.
- Kern des Rechtsstreits: Die Höhe der vom Notar für die Beurkundung des Erbscheinantrags und der eidesstattlichen Versicherung berechneten Gebühren von 651,80 €.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht änderte die Kostenberechnung des Notars ab. Der Antragsteller muss nur reduzierte Gebühren in Höhe von insgesamt 548,27 € zahlen.
- Folgen: Der Antragsteller muss einen geringeren Betrag an den Notar zahlen als ursprünglich gefordert. Das Verfahren selbst ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet. Der Geschäftswert für das Gerichtsverfahren wurde auf 651,80 € festgesetzt.
Der Fall vor Gericht
Streit um Notarkosten: Landgericht Kassel korrigiert Gebührenrechnung

Das Landgericht Kassel hat in einem Beschluss vom 4. Juli 2024 (Az.: 1 OH 547/24) eine Notarkostenrechnung teilweise für unzulässig erklärt. Ein Bürger hatte die Rechnung eines Notars angefochten, die für die Beurkundung eines Erbscheinantrags samt eidesstattlicher Versicherung ausgestellt wurde. Das Gericht reduzierte die geforderten Gebühren.
Der Hintergrund: Ein komplexer Erbfall
Der Fall begann nach dem Tod des Vaters des Antragstellers. Dieser beantragte zunächst am 17. Oktober 2022 selbst beim Amtsgericht Kassel (Zweigstelle Hofgeismar) einen Erbschein. Es existierten drei handschriftliche Testamente des Verstorbenen, was die Erbfolge komplex gestaltete.
Notarieller Rat und Verfahrensänderungen
Im Zuge der anstehenden Erbauseinandersetzung, also der Verteilung des Nachlasses, riet ein Notar dem Antragsteller, den Erbscheinantrag vorerst ruhen zu lassen. Grund dafür war eine mögliche Teilungsanordnung in einem der Testamente, die für das Grundbuchverfahren eventuell ausreichen könnte. Ein Erbschein wäre dann entbehrlich gewesen.
Daraufhin beantragte der Mann am 7. November 2022 die Aussetzung des Erbscheinverfahrens beim Nachlassgericht, was auch bestätigt wurde. Nur kurze Zeit später, am 12. Dezember 2022, nahm er den Antrag auf Erteilung des Erbscheins vollständig zurück.
Die Erbauseinandersetzung und die erneute Notwendigkeit des Erbscheins
Am 20. Dezember 2022 beurkundete der spätere Antragsgegner, ein anderer Notar, den Erbauseinandersetzungsvertrag zwischen den Erben. Doch die Hoffnungen, ohne Erbschein auszukommen, erfüllten sich nicht. Das Grundbuchamt Hofgeismar forderte am 17. Mai 2023 vom beurkundenden Notar die Vorlage eines Erbscheins zur Eintragung der Eigentumsänderungen.
Erneuter Antrag – diesmal beim Notar
Da der ursprüngliche Antrag zurückgenommen war und laut Nachlassgericht nicht einfach „wiederbelebt“ werden konnte, musste ein neuer Erbscheinantrag gestellt werden. Diesmal wandte sich der Antragsteller an den Notar, der auch die Erbauseinandersetzung beurkundet hatte. Dieser beurkundete am 16. Januar 2024 den neuen Erbscheinantrag samt der notwendigen eidesstattlichen Versicherung.
Der Streitpunkt: Die Notarkostenrechnung
Für diese Beurkundung stellte der Notar (Antragsgegner) dem Antragsteller am 23. Januar 2024 eine Rechnung über insgesamt 651,80 Euro. Der Antragsteller weigerte sich jedoch, diese Kosten zu tragen und beantragte beim Landgericht Kassel die Überprüfung der Rechnung.
Argumente des Antragstellers
Der Antragsteller führte an, der Notar habe ihm im Dezember 2022 bei der Beurkundung des Erbauseinandersetzungsvertrages geraten, den ursprünglichen Erbscheinantrag beim Gericht zurückzunehmen. Zudem habe der Notar ihn nicht darüber aufgeklärt, dass für die erneute, nun notarielle Beurkundung des Antrags Kosten anfallen würden.
Er argumentierte, bei korrekter Aufklärung hätte er die Beurkundung durch den Notar nicht beauftragt. Stattdessen hätte er den Antrag erneut selbst und kostenfrei direkt beim Nachlassgericht stellen können. Die notarielle Beurkundung sei somit eine unnötige, durch fehlende Aufklärung entstandene Ausgabe.
Argumente des Notars
Der Notar wies die Vorwürfe zurück. Er habe dem Antragsteller nicht zur Rücknahme des ersten Antrags geraten. Von der erfolgten Rücknahme habe er erst im Mai 2023 durch die Anfrage des Grundbuchamtes erfahren. Er verteidigte seine Kostenrechnung als korrekt und forderte die Zurückweisung des Antrags auf Überprüfung.
Die Entscheidung des Landgerichts Kassel
Das Landgericht Kassel prüfte die Angelegenheit im Rahmen einer Notarkostenbeschwerde gemäß § 127 Abs. 1 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Solche Beschwerden sind das vorgesehene Mittel, um die Korrektheit von Notarrechnungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Teilweiser Erfolg für den Antragsteller
Das Gericht gab der Beschwerde teilweise statt. Es änderte die ursprüngliche Kostenrechnung des Notars ab und setzte die vom Antragsteller zu zahlenden Gebühren auf insgesamt 548,27 Euro fest. Dies bedeutet eine Reduzierung um gut 100 Euro gegenüber der ursprünglichen Forderung.
Gründe für die Reduzierung (Implikationen)
Obwohl der verfügbare Beschlusstext die genauen Gründe für die Reduzierung nicht detailliert ausführt, lässt die Entscheidung darauf schließen, dass das Gericht die ursprüngliche Berechnung des Notars als teilweise fehlerhaft ansah. Möglicherweise wurden einzelne Gebührentatbestände falsch angewendet oder überhöht angesetzt. Die Entscheidung bestätigt jedoch, dass grundsätzlich Gebühren für die notarielle Beurkundung angefallen sind. Der Einwand des Antragstellers, er schulde gar keine Kosten, wurde zurückgewiesen.
Verfahrenskosten und Geschäftswert
Das Verfahren vor dem Landgericht war für den Antragsteller gerichtsgebührenfrei. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten (z.B. Anwaltskosten, falls vorhanden) findet nicht statt. Den Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren legte das Gericht auf 651,80 Euro fest, was dem ursprünglichen Rechnungsbetrag entspricht.
Bedeutung der Entscheidung für Betroffene
Transparenz bei Notarkosten
Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit transparenter Kommunikation durch Notare, insbesondere bezüglich anfallender Kosten. Mandanten sollten klar darüber informiert werden, welche Gebühren für welche Tätigkeiten entstehen und ob es kostengünstigere Alternativen gibt, wie etwa die direkte Antragstellung beim Gericht.
Prüfung von Notarrechnungen
Die Entscheidung zeigt, dass es sich lohnen kann, Notarkostenrechnungen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Recht zur Einlegung einer Notarkostenbeschwerde nach § 127 GNotKG gibt Bürgern ein wichtiges Instrument an die Hand, um die Korrektheit von Gebührenforderungen sicherzustellen.
Erbscheinverfahren: Gericht vs. Notar
Erben sollten sich bewusst sein, dass ein Erbscheinantrag sowohl direkt beim Nachlassgericht als auch über einen Notar gestellt werden kann. Die direkte Antragstellung beim Gericht ist oft die kostengünstigere Variante, da hier nur Gerichtsgebühren anfallen. Eine notarielle Beurkundung verursacht zusätzliche Notargebühren. Sie kann jedoch in komplexen Fällen oder zur Beschleunigung sinnvoll sein. Eine sorgfältige Abwägung und Beratung sind essenziell.
Folgen von Verfahrensrücknahmen
Der Fall verdeutlicht auch die möglichen Konsequenzen einer vorschnellen Rücknahme eines gerichtlichen Antrags. Ein einmal zurückgenommenes Verfahren kann oft nicht einfach fortgesetzt werden, was zu erneuten Anträgen und potenziell zusätzlichen Kosten führen kann, wie hier durch die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung geschehen.
Zusammenfassend bestätigt das Urteil die grundsätzliche Gebührenpflicht für notarielle Tätigkeiten, korrigiert aber eine fehlerhafte Berechnung und mahnt indirekt zur sorgfältigen Aufklärung über Kosten und Verfahrensalternativen im komplexen Erbrecht.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass bei einer Notarkostenbeschwerde bestimmte Gebührenpositionen erfolgreich angefochten werden können, wenn sie sachlich nicht gerechtfertigt sind – insbesondere wurde hier die Gebühr für „XML-Strukturdaten“ als unberechtigt eingestuft, da Nachlassgerichte solche Daten nicht elektronisch weiterverarbeiten können. Für Erben ist wichtig zu wissen, dass sie Notarrechnungen im Erbscheinverfahren überprüfen lassen können und nicht alle berechneten Positionen zwingend rechtmäßig sind. Die Entscheidung verdeutlicht zudem, dass es bei Erbscheinanträgen Alternativen zur notariellen Beurkundung gibt, weshalb eine vorherige Aufklärung über entstehende Kosten durch den Notar bedeutsam ist.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Erben bei der Beantragung eines Erbscheins
Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument, das Ihre Erbenstellung nachweist und für viele Rechtsgeschäfte nach einem Erbfall benötigt wird. Die Kosten für die notarielle Beantragung können jedoch erheblich sein und sollten vor Beauftragung genau geprüft werden.
⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.
Tipp 1: Vor Beauftragung des Notars nach Kostenvoranschlag fragen
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Nachlasswert. Trotzdem kann es sinnvoll sein, vor Beauftragung einen Kostenvoranschlag einzuholen. Notare sind verpflichtet, transparent über ihre Gebühren zu informieren und auf Nachfrage eine Kostenschätzung abzugeben.
Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 50.000 € können die Gesamtkosten für einen notariellen Erbscheinantrag inklusive aller Gebühren mehrere hundert Euro betragen.
⚠️ ACHTUNG: Der Nachlasswert ist für die Berechnung der Notarkosten entscheidend. Geben Sie diesen möglichst genau an, da nachträgliche Korrekturen aufwändig sein können.
Tipp 2: Alternative zum Notar – Erbscheinantrag direkt beim Nachlassgericht stellen
Sie können den Erbscheinantrag auch direkt beim zuständigen Nachlassgericht stellen, ohne einen Notar einzuschalten. Dies kann in vielen Fällen kostengünstiger sein, erfordert jedoch mehr Eigeninitiative bei der Formulierung des Antrags und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
⚠️ ACHTUNG: Die Eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit Ihrer Angaben muss aber auch beim direkten Antrag beim Nachlassgericht abgelegt werden.
Tipp 3: Notarkostenrechnung immer prüfen und bei Bedenken Rechtsmittel einlegen
Wie das Urteil des LG Kassel zeigt, haben Sie das Recht, eine Notarkostenrechnung gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist beim zuständigen Landgericht zu stellen und kann zur Reduzierung der Kosten führen, wenn der Notar zu viel berechnet hat.
Beispiel: Im vorliegenden Fall hatte ein Erbe eine Notarrechnung über 651,80 € für einen Erbscheinantrag erhalten und konnte durch die gerichtliche Überprüfung eine Kostenreduktion erwirken.
⚠️ ACHTUNG: Der Antrag auf gerichtliche Überprüfung muss innerhalb eines Monats nach Zahlungsaufforderung gestellt werden.
Tipp 4: Bei mehreren Erben gemeinsam beantragen
Falls mehrere Erben vorhanden sind, kann es kosteneffizienter sein, den Erbschein gemeinsam zu beantragen. Die Gebühren fallen dann nur einmal an und können unter den Erben aufgeteilt werden.
⚠️ ACHTUNG: Auch bei gemeinschaftlicher Beantragung muss jeder Erbe eine eigene eidesstattliche Versicherung abgeben.
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Der Erbschein ist ein wichtiges, aber nicht in jedem Fall notwendiges Dokument. Bei bestimmten Konstellationen (z.B. bei Alleinerben mit Testament) können auch andere Nachweise wie das eröffnete Testament mit Eröffnungsprotokoll ausreichen, etwa für die Grundbucheintragung.
✅ Checkliste: Erbscheinbeantragung und Kostenkontrolle
- Notwendigkeit des Erbscheins für den konkreten Fall prüfen
- Nachlasswert möglichst genau ermitteln
- Kostenvoranschlag vom Notar einholen oder Alternative (Nachlassgericht) prüfen
- Bei Erhalt der Rechnung: Prüfen der angesetzten Gebühren und Auslagen
- Bei Unklarheiten: Widerspruch einlegen bzw. gerichtliche Überprüfung beantragen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Notarkosten für einen Erbscheinantrag?
Die Notarkosten für einen Erbscheinantrag werden hauptsächlich durch folgende Faktoren beeinflusst:
- Wert des Nachlasses: Der Geschäftswert bestimmt die Höhe der Notarkosten. Je höher der Wert des Nachlasses, desto höher sind die Kosten. Der Geschäftswert ist der Wert des Nachlasses nach Abzug der Schulden.
- Gesetzliche Grundlagen: Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses Gesetz legt fest, welche Gebühren für verschiedene Handlungen erhoben werden.
- Komplexität des Falls: Die Komplexität des Erbscheinsantrags kann dazu führen, dass zusätzliche Dienstleistungen erforderlich sind, was die Gesamtkosten erhöht.
- Notarische Beurkundung: Wenn der Antrag notariell beurkundet wird, fallen zusätzlich Mehrwertsteuer und Auslagen an, was die Kosten erhöht.
- Eidesstattliche Versicherung: Es entsteht eine zusätzliche Gebühr für die eidesstattliche Versicherung, die in der Regel gleich hoch ist wie die Gebühr für den Erbschein selbst.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Nachlass mit einem Wert von 100.000 €. Die Kosten für den Erbschein könnten sich auf etwa 546 € belaufen, aufgeteilt in die Gebühr für den Erbschein und die eidesstattliche Versicherung. Diese Kosten können je nach individuellem Fall variieren.
Bin ich verpflichtet, einen Erbscheinantrag notariell beurkunden zu lassen?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Erbscheinantrag notariell beurkunden zu lassen. Ein Erbschein kann formlos beantragt werden und entweder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts oder bei einem Notar gestellt werden. Die notarielle Beurkundung ist also freiwillig und kann zusätzliche Kosten verursachen. Bei einem Notar wird jedoch oft eine eidesstattliche Versicherung beurkundet, die auch beim Nachlassgericht erfolgen kann.
Vor- und Nachteile der notariellen Beurkundung:
- Vorteile:
- Professionelle Beratung und Überprüfung der Unterlagen durch den Notar, was die Richtigkeit der Anträge sicherstellen kann.
- Schnellere Bearbeitung möglicherweise, da die notariellen Unterlagen klar und vollständig sind.
- Nachteile:
- Kosten: Die notarielle Beurkundung verursacht zusätzliche Kosten.
- Optionalität: Da der Antrag auch formlos beim Gericht gestellt werden kann, besteht keine Pflicht zur Notarbeurkundung.
Wenn Sie sich entscheiden, den Antrag beim Nachlassgericht zu stellen, können Sie dies ohne notarielle Hilfe tun. Dies ist kostengünstiger, erfordert jedoch möglicherweise mehr Eigeninitiative bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Informationen.
Welche Rechte habe ich, wenn ich eine Notarkostenrechnung für überhöht halte?
Wenn Sie eine Notarkostenrechnung als überhöht ansehen, haben Sie mehrere Möglichkeiten, um diese zu überprüfen und gegebenenfalls anzufechten:
1. Einsicht in die Berechnungsgrundlagen: Sie können vom Notar die Grundlagen seiner Berechnung anfordern. Dies umfasst die Angabe des Geschäftswerts, die Anwendung der Gebührentatbestände und die Berechnung der Gebühren und Auslagen.
2. Prüfung der formellen Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass die Rechnung den formellen Anforderungen der Kostenordnung entspricht, wie z. B. das Zitiergebot in § 154 Abs. 2 KostO. Sollte die Rechnung diesen Anforderungen nicht gerecht werden, kann sie möglicherweise nicht wirksam sein.
3. Gerichtliche Überprüfung: Sie haben das Recht, die Kostenrechnung bei einem zuständigen Gericht zu überprüfen. Dies geschieht durch ein Kostenbeschwerdeverfahren, das bei dem Landgericht eingereicht wird, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Hierbei müssen Sie konkrete Gründe für Ihre Beanstandung angeben, z. B. falsche Angaben des Geschäftswerts oder unzutreffende Anwendung der Gebührentatbestände.
4. Fristen beachten: Achten Sie auf die Fristen für die Anfechtung der Rechnung. In der Regel besteht ein bestimmtes Zeitfenster, innerhalb dessen Sie Einspruch erheben können. Unterschreiten Sie diese Frist, könnte dies zu einem Verzicht auf Ihr Recht zur Anfechtung führen.
5. Rückerstattung schon gezahlter Gebühren: Falls sich herausstellt, dass die Kostenrechnung fehlerhaft ist, besteht die Möglichkeit, dass zu viel gezahlte Gebühren zurückgefordert werden müssen.
Wenn Sie die genaue Vorgehensweise unsicher sind oder sich mit den Details nicht auskennen, kann es hilfreich sein, sich mit dem Thema weiter auseinanderzusetzen oder zusätzliche Informationen zu suchen.
Was ist eine eidesstattliche Versicherung im Zusammenhang mit einem Erbscheinantrag und warum ist sie erforderlich?
Eine eidesstattliche Versicherung ist eine formelle Erklärung, die ein Antragsteller bei einem Erbscheinantrag abgibt. Mit dieser Versicherung bestätigt der Antragsteller unter Eid, dass die Angaben, die er im Antrag gemacht hat, wahrheitsgemäß und vollständig sind. Sie dient als Nachweis der Richtigkeit der gemachten Angaben, wie beispielsweise die Identität der Erben, die Existenz eines Testaments oder die Rolle eines Testamentsvollstreckers.
Warum ist sie erforderlich?
Die eidesstattliche Versicherung ist erforderlich, um das Gericht davon zu überzeugen, dass der Erbschein auf korrekten Informationen basiert. Sie hilft, Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Erbschein nicht auf Grundlage falscher Angaben ausgestellt wird. Eine falsche eidesstattliche Erklärung kann rechtliche Konsequenzen haben, da sie als strafbare Falschaussage gilt.
Für das Gericht bietet die eidesstattliche Versicherung eine sichere Grundlage, um den Erbschein auszustellen und ist damit ein wesentlicher Teil des Antragsprozesses.
Kann ich Notarkosten sparen, indem ich den Erbscheinantrag zu einem späteren Zeitpunkt stelle?
Der Zeitpunkt, an dem Sie einen Erbscheinantrag stellen, hat keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Notarkosten. Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses (Geschäftswert), der wiederum bei der Beantragung gemeldet werden muss.
Was sich ändern kann:
- Wert des Nachlasses: Wenn sich der Wert des Nachlasses im Laufe der Zeit verändert, kann dies die Gebühren beeinflussen. Verbindlichkeiten des Erblassers, wie Schulden, werden von dem Nachlasswert abgezogen, wodurch der Geschäftswert errechnet wird.
- Erbauseinandersetzung: Eine frühzeitige Einigung unter den Erben kann die Notwendigkeit eines Erbscheins verringern oder die Verfahrensweise vereinfachen. Wenn alle Erben sich auf eine Teilung einigen können, muss möglicherweise kein Erbschein beantragt werden, was die Kosten senkt.
Kostenstruktur:
Die Kosten für einen Erbschein bestehen aus Gerichtsgebühren und ggf. Notarkosten, wenn man den Antrag über einen Notar stellt. Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Wert der Erbschaft und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Notarkosten fallen zusätzlich an, wenn ein Notar involviert ist, da dieser für die Beurkundung und Beglaubigung des Antrags eine Gebühr und zusätzliche Kosten wie Post- und Telekommunikationspauschalen erhebt.
⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Notarkostenrechnung
Eine Notarkostenrechnung ist die detaillierte Aufstellung der Gebühren und Auslagen, die ein Notar für seine Dienstleistungen in Rechnung stellt. Diese Kosten werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und richten sich in der Regel nach dem Geschäftswert der beurkundeten Angelegenheit. Die Rechnung enthält verschiedene Gebührenpositionen wie die Beurkundungsgebühr, Dokumentenpauschale und ggf. weitere Zusatzgebühren. Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und nicht frei verhandelbar.
Beispiel: Bei der Beurkundung eines Erbscheinantrags mit einem Nachlasswert von 100.000 Euro fallen bestimmte Gebühren an, etwa für die Beurkundung selbst, für die eidesstattliche Versicherung und ggf. weitere Positionen wie die Dokumentenpauschale.
Erbscheinantrag
Ein Erbscheinantrag ist ein formeller Antrag an das Nachlassgericht zur Ausstellung eines Erbscheins, der als offizieller Nachweis der Erbenstellung dient. Er kann entweder persönlich beim Nachlassgericht oder mit notarieller Beglaubigung eingereicht werden. Der Antrag muss gemäß § 352 FamFG genaue Angaben zum Erblasser, zu den Erben und zur Erbfolge (gesetzlich oder testamentarisch) enthalten. Der Antragsteller muss zudem eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit seiner Angaben abgeben.
Beispiel: Nach dem Tod seines Vaters beantragt der Sohn einen Erbschein, um sich als rechtmäßiger Erbe ausweisen zu können, etwa um Zugriff auf Bankkonten des Verstorbenen zu erhalten oder um im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen zu werden.
Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung ist eine förmliche Erklärung, mit der eine Person die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichert. Im Erbrecht ist sie ein verpflichtender Bestandteil des Erbscheinantrags nach § 352 FamFG. Der Erklärende bestätigt damit unter Strafandrohung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bei Falschaussage gemäß § 156 StGB), dass seine Angaben zur Erbfolge wahrheitsgemäß sind. Die Versicherung umfasst Informationen zum Erblasser, zu eventuell vorhandenen Testamenten und zur gesetzlichen Erbfolge.
Beispiel: Im Rahmen eines Erbscheinantrags versichert der Antragsteller an Eides statt, dass ihm keine weiteren Testamente des Verstorbenen bekannt sind und dass er wahrheitsgemäße Angaben zu allen potenziellen Erben gemacht hat.
Beurkundung
Beurkundung bezeichnet den formellen Akt, bei dem ein Notar einen rechtlich relevanten Vorgang oder eine Erklärung in einer öffentlichen Urkunde festhält und beglaubigt. Der Notar bestätigt damit gemäß § 20 Beurkundungsgesetz (BeurkG) die Identität der beteiligten Personen, den Inhalt ihrer Erklärungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Formvorschriften. Die Beurkundung verleiht dem Dokument besondere Beweiskraft und ist bei bestimmten Rechtsgeschäften (z.B. Grundstückskäufen, Testamenten) gesetzlich vorgeschrieben.
Beispiel: Bei einem Erbscheinantrag beurkundet der Notar sowohl den Antrag selbst als auch die eidesstattliche Versicherung des Antragstellers, wodurch diese Dokumente öffentliche Urkunden mit erhöhter Beweiskraft werden.
Geschäftswert
Der Geschäftswert ist der Wert, der einer rechtlichen Angelegenheit für die Berechnung von Gebühren zugrunde gelegt wird. Bei notariellen Tätigkeiten, insbesondere im Erbrecht, richtet sich der Geschäftswert nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und entspricht in der Regel dem Wert des Nachlasses oder des betroffenen Vermögensteils. Die Höhe der Notargebühren wird anhand von Gebührentabellen ermittelt, die sich nach diesem Geschäftswert richten. Je höher der Geschäftswert, desto höher fallen auch die Gebühren aus.
Beispiel: Bei einem Nachlass im Wert von 200.000 Euro wird dieser Betrag als Geschäftswert für die Berechnung der Notarkosten bei der Beurkundung eines Erbscheinantrags herangezogen, woraus sich nach der gesetzlichen Gebührentabelle die zu zahlenden Notargebühren ergeben.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Notarkostenrechnung ist ein Rechtsbehelf, mit dem die Höhe oder Rechtmäßigkeit einer vom Notar erstellten Kostenrechnung gerichtlich überprüft werden kann. Dieser Antrag muss gemäß § 127 GNotKG innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel ein Monat nach Zugang der Kostenrechnung) beim zuständigen Gericht gestellt werden. Das Gericht überprüft dann, ob die berechneten Gebühren rechtmäßig und angemessen sind und kann die Rechnung gegebenenfalls korrigieren.
Beispiel: Ein Erbe erhält vom Notar eine Rechnung über 651,80 € für die Beurkundung eines Erbscheinantrags. Er hält einige der berechneten Positionen für unberechtigt und stellt beim zuständigen Landgericht einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, woraufhin das Gericht die Rechnung auf 548,27 € reduziert.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- §§ 86 ff. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Diese Vorschriften regeln die allgemeinen Gebühren für notarielle Tätigkeiten. Sie bestimmen, dass Notare für ihre Leistungen Gebühren nach dem GNotKG erheben und diese nach dem Geschäftswert bemessen werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Notarkostenrechnung des Notars basiert auf diesen Vorschriften. Das Gericht prüft hier, ob die Gebührenberechnung des Notars korrekt und dem GNotKG entsprechend erfolgt ist.
- KV-Nr. 12210 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Diese Kostenverzeichnisnummer legt die spezifische Gebühr für die Beurkundung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins und die damit verbundene eidesstattliche Versicherung fest. Die Gebühr beträgt 1,0 Gebühr nach dem Geschäftswert. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Notar hat für die Beurkundung des Erbscheinantrags gemäß dieser Vorschrift eine Gebühr berechnet. Das Gericht hat im Rahmen der Kostenprüfung diese Gebühr überprüft und letztendlich reduziert.
- § 38 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Dieser Paragraph bestimmt den Geschäftswert in Erbsachen. Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Geschäftswert ist die Grundlage für die Berechnung der Notargebühren. Das Gericht hat den Geschäftswert für das Verfahren auf 651,80 € festgesetzt, was die Basis für die reduzierte Gebührenberechnung darstellt.
- § 127 ff. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Diese Vorschriften regeln das Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung von Notarkostenrechnungen. Sie ermöglichen es, die Angemessenheit und Rechtmäßigkeit der Notarkosten gerichtlich überprüfen zu lassen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Antragsteller hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Notarkostenrechnung gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Urteil des Landgerichts Kassel ist das Ergebnis dieses Kostenprüfungsverfahrens.
- § 15 Bundesnotarordnung (BNotO): Diese Vorschrift legt die allgemeinen Amtspflichten des Notars fest. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zur umfassenden und unparteiischen Beratung der Beteiligten sowie die Aufklärung über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Beurkundung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Antragsteller argumentiert, dass der Notar ihn nicht ausreichend über die Entstehung weiterer Kosten bei der erneuten Erbscheinbeantragung aufgeklärt hat. Eine Verletzung dieser Beratungspflicht könnte die Grundlage für eine Gebührenreduzierung sein, auch wenn das Gericht dies hier nicht explizit als Grund für die Reduzierung nennt.
Das vorliegende Urteil
LG Kassel – Az.: 1 OH 547/24 – Beschluss vom 04.07.2024
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