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Notar für Immobilien und Grundstücke
Notar für Immobilien und Grundstücke

Notar für Immobilien und Grundstücke

Notartätigkeit im Bereich Immobilien & Grundstücke

Neben zahlreichen anderen Tätigkeitsbereichen stellt der Bereich Immobilien & Grundstücke eine Kerntätigkeit eines jeden Notars dar. Aus diesem Grund ist es immens wichtig, dass eine vollständige Aufklärung aller beteiligten Parteien im Hinblick auf das Immobiliengeschäft geschieht und dass der Notar auch alle Bedürfnisse aller Parteien im Hinblick auf das Grundstücksgeschäft berücksichtigt. Ich möchte an dieser Stelle gerne einmal damit beginnen, Ihnen einen Einblick darüber zu geben, was genau unter einem Immobiliengeschäft zu verstehen ist und welche Rechtsgrundlage dieses Geschäft hat.

Das Immobilienrecht als Grundlage

Die gesetzliche Grundlage des Immobilienrechts dient als „Dachgesetz“ für alle rechtsgeschäftliche Tätigkeiten mit Gebäuden und Grundstücken. Wollen Sie beispielsweise ein Grundstück erwerben oder veräußern oder möchten Sie beispielsweise ein in Ihrem Besitz befindliches Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufteilen, dann werden Sie hierfür notarielle Hilfe benötigen. Dies gilt gleichermaßen auch dann, wenn Sie ein Grundstück mit Grundschulden oder Hypotheken belasten oder Wege- bzw. Nießbrauchsrechte in das Grundbuch eintragen möchten. Bei dieser Art von Rechtsgeschäften muss in Deutschland zwingend ein Notar beauftragt werden.

Warum wird ein Notar zwingend benötigt

Der deutsche Gesetzgeber hat die zwingende notarielle Beteiligung an einem Immobilien- bzw. Grundstücksgeschäft gesetzlich vorgeschrieben. Dies hat seinen Grund darin, dass ein Grundstücksgeschäft bzw. Immobiliengeschäft sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer eine enorme rechtliche sowie finanzielle Tragweite hat und auch mit Risiken verbunden ist. Damit die Risiken für alle Beteiligten so gering wie möglich gehalten werden, ist eine umfassende rechtliche Beratung aller beteiligten Parteien bei einem Immobilien- bzw. Grundstücksgeschäft absolut unerlässlich. Die notarielle Mitwirkung an einem derartigen Rechtsgeschäft dient somit sowohl der Sicherheit des Verkäufers als auch der Sicherheit des Käufers und dem Schutz aller Beteiligten.

Ein Notar steht bei einem Rechtsgeschäft unparteiisch als juristischer Experte an der Seite aller Beteiligten und muss dementsprechend, anders als ein Rechtsanwalt, allen Beteiligten gerecht werden können. Keine Partei darf durch einen Notar benachteiligt werden, weshalb die verschiedenen Interessen aller beteiligten Parteien für die Vollziehung eines Immobilien- bzw. Grundstücksgeschäfts wichtig sind. In einem oder mehreren Notartermin/en vor der Beurkundung wird allen Beteiligten die Möglichkeit geboten, die rechtlichen Auswirkungen des Grundstücks- bzw. Immobiliengeschäfts ausführlich zu erörtern.

Ich stelle hierbei sowohl die Zielvorstellungen aller Beteiligten fest und gebe auch gerne Rat- bzw. Vorschläge für individuelle Regelungsmöglichkeiten. Wirtschaftliche oder gar steuerliche Fragen sind nicht Gegenstand meiner notariellen Tätigkeit und sollten von den entsprechend beteiligten Personen im Vorfeld durch einen Steuerberater oder einen Bankberater geklärt werden.


Ich als Notar jedoch erledige diese Angelegenheiten, bestehend u.a. aus

  • Stellung der erforderlichen Anträge beim Grundbuchamt
  • Einholung aller erforderlichen Genehmigungen für die Durchführung des Rechtsgeschäfts

für Sie und trage damit für eine reibungslose Abwicklung des Rechtsgeschäft notariell Sorge.

Allgemeine Aspekte für den Immobilienkaufvertrag

Obgleich jedes Immobiliengeschäft ein Stück weit individuell betrachtet werden muss, so gibt es dennoch auch allgemeingültige Aspekte.

Hierbei handelt es sich mitnichten um formelle Punkte, es sind vielmehr vertragliche Eigenschaften, die von dem Gesetzgeber für einen gültigen Kaufvertrag vorgeschrieben wurden

  • Die Sicherung aller Beteiligten
  • Fortbestand oder Löschung von Grundstücksbelastungen
  • die Mängelgewährleistung
  • Termin für den „wirtschaftlichen“ Übergang, an dem Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen.
  • die Fälligkeit und Höhe des Kaufpreises
  • der Stichtag der Übergabe
  • die Überschreibung des Eigentums

Vor einer Beurkundung benötige ich immer gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepaß).

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne können uns Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Kreuztal, bei einem Hausbesuch bei Ihnen, in einem persönlichen Telefonat oder auch per E-Mail schildern.

Möchten Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gerd Christian Kotz vereinbaren? Sie können mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Kanzlei Beurkundungstermine oder Besprechungstermine per Email, Telefon oder Telefax vereinbaren.

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