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Beurkundung beantragen – Kaufvertrag

Das nachfolgende Formular können Sie verwenden, wenn Sie eine Immobilie oder Grundstück verkaufen oder kaufen möchten.

Bitte füllen Sie die Daten (soweit Ihnen bekannt) vollständig aus. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Als Auftraggeber erhalten Sie nach Absendung automatisch eine Kopie des ausgefüllten Formulars an Ihre E-Mail Adresse.

Kaufvertrag

1. Daten des Verkäufers

Wer verkauft? *
Ist das Unternehmen in einem amtlich geführten Register eingetragen?
* Die Steuer-Identifikationsnummer ist notwendig, damit die gesetzlich vorgeschriebene Veräußerungsanzeige an das Finanzamt erfolgen kann und Ausfertigungen der Vertragsurkunde versandt werden können. Die Steuer-ID ist jedem gemeldeten Einwohner Deutschlands (ob steuerpflichtig oder nicht) bzw. Person, die in Deutschland steuerpflichtig ist, zugeteilt worden. Zu finden ist sie in Informationsschreiben des Finanzamtes, in der Lohnsteuerbescheinigung oder im Einkommensteuerbescheid.

2. Daten des Käufers

Wer kauft? *
Ist das Unternehmen in einem amtlich geführten Register eingetragen?
* Die Steuer-Identifikationsnummer ist notwendig, damit die gesetzlich vorgeschriebene Veräußerungsanzeige an das Finanzamt erfolgen kann und Ausfertigungen der Vertragsurkunde versandt werden können. Die Steuer-ID ist jedem gemeldeten Einwohner Deutschlands (ob steuerpflichtig oder nicht) bzw. Person, die in Deutschland steuerpflichtig ist, zugeteilt worden. Zu finden ist sie in Informationsschreiben des Finanzamtes, in der Lohnsteuerbescheinigung oder im Einkommensteuerbescheid.

3. Objektdaten

Was wird verkauft? *

Daten des unbebauten Grundstücks

Daten des bebauten Grundstücks / Erbbaurechts

Daten der zu vermessenden Teilfläche

Daten des Wohnungs- und/oder Teileigentums

Ist die Verkaufsfläche bebaut?
So fern das Inventar mitverkauft ist, empfiehlt sich eine entsprechende Auflistung im Kaufvertrag zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer, wenn für das mitverkaufte Inventar ein entsprechender Kaufpreisteil ausgewiesen wird. Einige finanzierende Banken schließen eine Darlehensauszahlung allerdings aus, wenn eine derartige Aufführung vorgenommen wird.
Erschließungsstand
Wenn Sie bereits Eigentümer von Grundbesitz sind, dann kann die verkaufte Teilfläche mit Ihrem bestehenden Grundbesitz verschmolzen werden. Wenn dies erfolgen soll, dann tragen Sie hier Ihr bestehendes Grundstück ein. Wenn Sie mehrere Grundstücke haben, die künftig eine Einheit bilden sollen, dann ist auch dies möglich.
Lageplan hochladen

Maximale Dateigröße: 5MB

Fügen Sie bitte einen Lageplan an, in dem die verkaufte Teilfläche farblich o.ä. kenntlich gemacht ist.

4. Kaufpreis

Ist der Kaufpreis ein Festpreis oder soll eine vermessene Mehr- oder Minderfläche ausgeglichen werden?
Die auf das Wohnungs- bzw. Teileigentum entfallende Instandhaltungsrücklage empfiehlt sich zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer im Vertrag aufzuführen.

5. Sonstige Angaben oder Vereinbarungen

So fern ein gewisses Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer besteht, dieses bitte hier angeben (z.B. Verkäufer A ist Onkel von Käufer B etc.).

6. Ansprechpartner und Auftraggeber

Sollen wir Sie vorab zurückrufen?

7. Bestätigen und absenden

Nach Absendung dieses Beurkundungsauftrags werden wir Ihnen schnellstmöglich einen Entwurf des Kaufvertrages an die angegebene e-Mail Adresse zukommen lassen. Wenn Sie jedoch vor Erhalt des Entwurfs noch Fragen haben oder Unklarheiten bezüglich dieses Formulars bestehen, dann rufen wir Sie gerne zurück.

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!