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Pflichtteilsverzichtsvertrag: Chancen und Risiken für die Nachlassplanung

Bei der Gestaltung des eigenen Nachlasses stehen Erblasser oft vor komplexen Entscheidungen. Ein wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang ist der Pflichtteilsverzichtsvertrag. Doch was verbirgt sich hinter diesem juristischen Begriff und welche Konsequenzen hat er für alle Beteiligten?

Wir erklären, wann der Abschluss eines solchen Vertrags sinnvoll sein kann und welche Aspekte dabei zu beachten sind. Von den rechtlichen Grundlagen über die formalen Voraussetzungen bis hin zu den Auswirkungen auf die Erbfolge – wir bieten einen umfassenden Überblick über dieses zentrale Thema der Nachlassplanung.

Dr. Gerd Christian Kotz, renommierter Notar und Fachanwalt für Erbrecht, bringt seine langjährige Expertise in diesem Bereich ein. Mit seiner fundierten Erfahrung in der Beratung zu erbrechtlichen Fragen ist er der ideale Ansprechpartner für alle, die sich mit den Chancen und Risiken eines Pflichtteilsverzichtsvertrags auseinandersetzen möchten.

Für eine persönliche Beratung zu Ihren erbrechtlichen Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

✔ Das Wichtigste in Kürze

  • Pflichtteilsverzichtsvertrag: Ein rechtliches Instrument, das es einem Pflichtteilsberechtigten ermöglicht, auf seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch zu verzichten. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden und erfordert die Zustimmung aller Beteiligten.
  • Gründe für einen Pflichtteilsverzicht: Dazu gehören die Sicherung der Unternehmensnachfolge, familieninterne Vereinbarungen und die Vermeidung von Erbstreitigkeiten.
  • Vorteile: Klarheit in der Erbfolge, finanzielle Absicherung anderer Erben und mehr Gestaltungsfreiheit für den Erblasser.
  • Nachteile: Verlust gesetzlicher Ansprüche, mögliche Benachteiligung des Verzichtenden und Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung.
  • Kosten: Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert und können steuerliche Auswirkungen haben.
  • Alternativen: Neben dem Pflichtteilsverzicht gibt es Optionen wie Schenkungen zu Lebzeiten, den Einsatz von Testamenten und Erbverträgen sowie die Errichtung von Familienstiftungen.
  • Empfehlung: Eine professionelle rechtliche und steuerliche Beratung ist unerlässlich, um die individuellen Auswirkungen und beste Lösungen zu ermitteln und potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Was ist ein Pflichtteilsverzichtsvertrag?

Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Erblasser und einem Pflichtteilsberechtigten. Durch diesen Vertrag verzichtet der Berechtigte auf seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch.

Wichtige Merkmale:

  • Notarielle Beurkundung erforderlich
  • Kann nur zu Lebzeiten des Erblassers geschlossen werden
  • Gibt dem Erblasser mehr Freiheit bei der Testamentsgestaltung
  • Der Verzichtende bleibt gesetzlicher Erbe, sofern nicht enterbt

Unterschied zum Erbverzicht:

  • Pflichtteilsverzicht: Verzicht nur auf den Mindestanteil am Erbe
  • Erbverzicht: Ausschluss von der gesamten gesetzlichen Erbfolge

Der Pflichtteilsverzichtsvertrag ist ein flexibles Instrument der Nachlassplanung. Er ermöglicht es, individuelle Vereinbarungen zu treffen und potenzielle Konflikte im Erbfall zu vermeiden.

Schlüssel liegt auf einem Hausgrundriss
Schlüssel zur Zukunft: Pflichtteilsverzicht als familienrechtliche Weichenstellung (Symbolbild: Ideogram).

Rechtliche Grundlagen einfach erklärt

Der Pflichtteilsverzicht ist ein wichtiges Instrument im deutschen Erbrecht. Er ermöglicht es Familien, flexibel auf individuelle Situationen zu reagieren und potenzielle Konflikte im Erbfall zu vermeiden. Doch wie ist dieser Verzicht rechtlich geregelt?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt die Rahmenbedingungen fest:

  • §§ 2346 ff. BGB: Hauptregelungen zum Pflichtteilsverzicht
  • § 2347 BGB: Zwingende notarielle Beurkundung
  • § 2348 BGB: Persönliche Anwesenheit des Erblassers erforderlich
  • § 2351 BGB: Möglichkeit zur Aufhebung des Verzichts

Diese gesetzlichen Vorgaben dienen dem Schutz aller Beteiligten. Sie stellen sicher, dass ein Pflichtteilsverzicht wohlüberlegt und rechtssicher erfolgt.

Besonders interessant für Familien und Unternehmer: Der Pflichtteilsverzicht lässt Raum für kreative Lösungen. Er kann unter Bedingungen stehen, sich auf bestimmte Vermögenswerte beschränken oder gegen eine Abfindung erfolgen. Dies eröffnet vielfältige Möglichkeiten, um beispielsweise ein Familienunternehmen zu sichern oder Immobilien in der Familie zu halten.

Wichtig zu wissen: Ein Pflichtteilsverzicht bedeutet nicht automatisch einen vollständigen Ausschluss von der Erbfolge. Der Verzichtende bleibt gesetzlicher Erbe, sofern er nicht ausdrücklich enterbt wird. Dies unterscheidet den Pflichtteilsverzicht vom umfassenderen Erbverzicht.

Die rechtlichen Grundlagen des Pflichtteilsverzichts bieten somit einen soliden Rahmen für individuelle Nachlassplanungen. Sie erfordern jedoch sorgfältige Überlegung und oft professionelle Beratung, um alle Interessen fair zu berücksichtigen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Warum ein Pflichtteilsverzicht? Drei Szenarien aus der Praxis

1. Das Familienunternehmen bewahren

Familie Berger führt seit drei Generationen eine erfolgreiche Schreinerei mit 20 Mitarbeitern. Tochter Anna, gelernte Tischlerin und Betriebswirtin, soll den Betrieb übernehmen. Sohn Max hat sich für eine Karriere als Lehrer entschieden. Die Eltern befürchten, dass Maxs Pflichtteilsanspruch die Liquidität des Unternehmens gefährden könnte.

Ein Pflichtteilsverzicht von Max könnte hier die Lösung sein, um das Familienunternehmen intakt zu halten und trotzdem eine faire Regelung für beide Kinder zu finden.

Vorteil des Pflichtteilsverzichts:

  • Sicherung der Unternehmensnachfolge
  • Vermeidung finanzieller Engpässe durch Auszahlung des Pflichtteils
  • Erhalt von Arbeitsplätzen und Familientradition

2. Den Familienfrieden wahren

Nach der Scheidung hat Herr Schmidt den Kontakt zu seinem Sohn verloren. Seine neue Partnerin und deren Kinder sind jetzt seine Familie. Herr Schmidt möchte sein Vermögen seiner neuen Familie hinterlassen, befürchtet aber Konflikte mit seinem entfremdeten Sohn.

Ein Pflichtteilsverzicht könnte hier eine Lösung sein, bei der der Sohn eine angemessene Abfindung erhält und im Gegenzug auf spätere Ansprüche verzichtet. Dies würde klare Verhältnisse schaffen und mögliche Erbstreitigkeiten von vornherein vermeiden.

Vorteil des Pflichtteilsverzichts:

  • Klare Verhältnisse schaffen
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Möglichkeit für einen Neuanfang durch faire Abfindung

3. Die Altersvorsorge des Partners sichern

Ehepaar Müller hat spät geheiratet. Herr Müller bringt zwei erwachsene Kinder mit in die Ehe. Das Paar besitzt ein gemeinsames Haus, das ihre Altersvorsorge darstellt. Ein Pflichtteilsverzicht der Kinder könnte verhindern, dass der überlebende Partner das Haus verkaufen muss, um Pflichtteilsansprüche zu erfüllen.

So wird die finanzielle Sicherheit des Ehepartners gewährleistet, während gleichzeitig eine faire Regelung für die Kinder gefunden werden kann.

Vorteil des Pflichtteilsverzichts:

  • Absicherung des überlebenden Ehepartners
  • Schutz des gemeinsamen Eigenheims
  • Flexibilität bei der Nachlassplanung

Diese Szenarien zeigen: Ein Pflichtteilsverzicht kann in vielen Lebenssituationen sinnvoll sein. Er bietet die Chance, individuelle und faire Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Aspekte, sondern oft auch um emotionale Bindungen und familiäre Harmonie.

Wichtig ist: Jeder Fall ist einzigartig. Eine sorgfältige Abwägung und offene Kommunikation in der Familie sind entscheidend für den Erfolg dieser erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeit.

Voraussetzungen und Formalitäten des Pflichtteilsverzichts

Der Pflichtteilsverzicht ist an strenge rechtliche Vorgaben geknüpft. Diese sollen alle Beteiligten schützen und Rechtssicherheit gewährleisten.

Notarielle Beurkundung: Das A und O

  • Zwingend erforderlich für die Wirksamkeit
  • Notar berät unparteiisch und klärt über Folgen auf
  • Schutz-, Warn- und Beweisfunktion der Beurkundung

Beteiligte Parteien und ihre Rollen

1. Der Erblasser:

  • Muss persönlich anwesend sein
  • Kann sich nicht vertreten lassen

2. Der Verzichtende:

  • Kann sich vertreten lassen
  • Muss die Tragweite seiner Entscheidung verstehen

Beide Parteien müssen geschäftsfähig sein und freiwillig handeln.

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

Der Pflichtteilsverzicht lässt Raum für individuelle Lösungen:

  • Bedingter Verzicht möglich
  • Beschränkung auf bestimmte Vermögenswerte
  • Vereinbarung einer Abfindung

Wichtig zu beachten: Ein Pflichtteilsverzicht ist nur zu Lebzeiten des Erblassers möglich. Seine Aufhebung erfordert eine erneute notarielle Beurkundung. Die Kosten variieren je nach Vermögenswert und Aufwand.

Ein Praxistipp: Offene Kommunikation in der Familie und frühzeitige rechtliche Beratung können helfen, einen Pflichtteilsverzicht für alle Beteiligten fair und zufriedenstellend zu gestalten.

Diese formalen Anforderungen mögen auf den ersten Blick komplex erscheinen. Sie bieten jedoch einen klaren Rahmen, innerhalb dessen Familien kreative und individuelle Lösungen für ihre Nachlassplanung finden können.

Mehrgenerationen-Familie sitz an einem Tisch und diskutiert
Familienangelegenheiten im Kontext moderner Rechtsmittel (Symbolbild: Ideogram).

Vor- und Nachteile des Pflichtteilsverzichts

Der Pflichtteilsverzicht kann sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Eine sorgfältige Abwägung ist entscheidend.

VorteileNachteile
Ermöglicht flexible Nachlassplanung für Familienunternehmen und ImmobilienFührt zum Verlust des gesetzlichen Mindesterbrechts
Beugt Erbstreitigkeiten vor und schafft klare VerhältnisseKann bei späterem Vermögenszuwachs des Erblassers nachteilig sein
Bietet finanzielle Planungssicherheit und schützt vor LiquiditätsengpässenBirgt das Risiko emotionaler Belastungen und familiärer Spannungen
Erlaubt frühzeitige und gezielte VermögensübertragungErfordert rechtliche Expertise und verursacht Kosten für Beratung und Beurkundung

Ein Pflichtteilsverzicht ist keine Entscheidung, die leichtfertig getroffen werden sollte. Er bietet Chancen zur flexiblen Gestaltung des Nachlasses, birgt aber auch Risiken. Offene Kommunikation in der Familie und fachkundige Beratung sind entscheidend, um eine für alle Beteiligten faire und zufriedenstellende Lösung zu finden.

Der Prozess der Vertragserstellung beim Pflichtteilsverzicht

Die Erstellung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags ist ein komplexer Vorgang, der sorgfältige Planung und rechtliche Expertise erfordert. Der Prozess lässt sich in mehrere wichtige Schritte unterteilen:

  1. Familienberatung und Situationsanalyse
  2. Rechtliche Erstberatung durch einen Fachanwalt für Erbrecht
  3. Erarbeitung eines Vertragsentwurfs
  4. Prüfung und Diskussion des Entwurfs in der Familie
  5. Überarbeitung und Finalisierung des Vertrags
  6. Terminvereinbarung mit dem Notar
  7. Notarielle Beurkundung des Pflichtteilsverzichtsvertrags

Jeder dieser Schritte ist wichtig, um eine faire und rechtssichere Lösung zu finden. Besonders entscheidend sind dabei die offene Kommunikation innerhalb der Familie und die fachkundige Begleitung durch Rechtsexperten. Der Notar spielt eine zentrale Rolle, indem er nicht nur die formale Beurkundung vornimmt, sondern auch alle Beteiligten unparteiisch über die rechtlichen Folgen aufklärt.

Handschlag vor einem Firmengebäude
Vertragsabschluss: Wenn Generationen sich die Hand reichen (Symbolbild: Ideogram).

Kosten und steuerliche Aspekte des Pflichtteilsverzichts

Die finanziellen Auswirkungen eines Pflichtteilsverzichts sollten sorgfältig bedacht werden. Sowohl die unmittelbaren Kosten als auch die langfristigen steuerlichen Folgen spielen eine wichtige Rolle.

Notarkosten

Die Kosten für die notarielle Beurkundung richten sich nach dem Geschäftswert des Verzichts:

  1. Berechnung des Geschäftswerts
  2. Anwendung der gesetzlichen Gebührentabelle
  3. Zusätzliche Auslagen und Mehrwertsteuer

Beispiel: Bei einem Geschäftswert von 100.000 € betragen die Notarkosten etwa 500 € bis 1.000 €.

Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Eine bloße Beglaubigung der Unterschriften reicht nicht aus und würde den Vertrag unwirksam machen. Bei der notariellen Beurkundung verliest der Notar den gesamten Vertragstext, erklärt die rechtlichen Folgen und stellt sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt verstehen. Dies dient dem Schutz aller Parteien und gewährleistet die Rechtssicherheit des Verzichts.

Diese Formvorschrift erklärt auch die höheren Kosten im Vergleich zu einer einfachen Beglaubigung. Sie ist jedoch unerlässlich für die Wirksamkeit und rechtliche Absicherung des Pflichtteilsverzichts.

Steuerliche Auswirkungen

Ein Pflichtteilsverzicht kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben:

  • Mögliche Behandlung als vorweggenommene Erbfolge
  • Auswirkungen auf Schenkung- und Erbschaftsteuer
  • Freibeträge und Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad

Es ist wichtig, diese Punkte vorab mit dem Steuerberater zu klären.

Wichtig: Die steuerlichen Folgen können komplex sein und hängen stark vom Einzelfall ab. Eine fachkundige Steuerberatung ist dringend zu empfehlen.

Die Kosten für einen Pflichtteilsverzicht mögen zunächst hoch erscheinen, können sich aber langfristig auszahlen, wenn dadurch größere Vermögenswerte erhalten oder Konflikte vermieden werden. Eine sorgfältige Abwägung der finanziellen Aspekte ist ein wesentlicher Teil der Entscheidungsfindung.

Ordner mit der Aufschrift Pflichtteilsverzichtsvertrag auf einem Schreibtisch
Rechtliche Grundlagen für zukunftsorientierte Familienvereinbarungen (Symbolbild: Ideogram).

Pflichtteilsverzichtsvertrag – Kosten in Tabelle

Auf der Seite der Bundesnotarkammer finden Sie einen Gebührenrechner, mit dem Sie selbst die voraussichtlichen Kosten nachschlagen können.

Die Kosten für einen Pflichtteilsverzichtsvertrag richten sich nach dem Geschäftswert, also dem Wert des Vermögens, auf das verzichtet wird. Sie setzen sich aus den Notargebühren und zusätzlichen Auslagen zusammen, die in der folgenden Tabelle dargestellt sind.

VermögenswertGebührensatzGebühr
5000 EUR2,090 EUR
10.000 EUR2,0150 EUR
15.000 EUR2,0182 EUR
20.000 EUR2,0214 EUR
25.000 EUR2,0230 EUR
50.000 EUR2,0330 EUR
75.000 EUR2,0438 EUR
100.000 EUR2,0546 EUR
150.00 EUR2,0708 EUR
200.000 EUR2,0870 EUR
250.000 EUR2,01.070 EUR
300.000 EUR2,01.270 EUR
400.0002,01.570 EUR
500.000 EUR2,01.870 EUR
750.000 EUR2,02.670 EUR
1.000.000 EUR2,03.470 EUR

Hinweise zu den Kosten

Der Gebührensatz von 2,0 ist gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und spiegelt den erhöhten Beratungs- und Beurkundungsaufwand bei einem Pflichtteilsverzicht wider. In der Praxis können die tatsächlichen Kosten variieren, da zusätzliche Faktoren wie die Komplexität des Falls, erforderliche Vorabberatungen oder die Anzahl der beteiligten Parteien den Arbeitsaufwand und somit die Gesamtkosten beeinflussen können.

Auswirkungen des Pflichtteilsverzichts auf die Erbfolge

Ein Pflichtteilsverzicht hat weitreichende Folgen für die Verteilung des Nachlasses. Hier ein Überblick über die wichtigsten Auswirkungen:

Veränderungen in der Erbquote

  • Der Verzichtende verliert seinen Anspruch auf den Pflichtteil
  • Die Erbquoten der übrigen Erben können sich erhöhen
  • Bei einem Erbverzicht ändert sich die gesetzliche Erbfolge

Beispiel:

Ein Erblasser hat zwei Kinder. Kind A verzichtet auf den Pflichtteil.

  • Ohne Verzicht: Jedes Kind erbt 50%
  • Mit Verzicht: Kind B könnte bis zu 100% erben, abhängig vom Testament

Gestaltungsmöglichkeiten für den Erblasser

Der Pflichtteilsverzicht eröffnet dem Erblasser neue Optionen:

  • Freiere Verteilung des Vermögens
  • Möglichkeit, Unternehmen oder Immobilien ungeteilt zu übertragen
  • Berücksichtigung individueller Familiensituationen

Wichtige Hinweise

  • Ein Pflichtteilsverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich
  • Er wirkt sich auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden aus
  • Mögliche Auswirkungen auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch beachten

Der Pflichtteilsverzicht ist ein mächtiges Instrument der Nachlassplanung. Er kann helfen, komplexe familiäre Situationen gerecht zu regeln und Vermögenswerte zu schützen. Gleichzeitig erfordert er eine sorgfältige Abwägung aller Konsequenzen für die gesamte Familie.

Waage der Justitia auf einem Schreibtisch beim Anwalt
Abwägung rechtlicher und familiärer Interessen im Erbrecht (Symbolbild: Ideogram).

Alternativen zum Pflichtteilsverzichtsvertrag

1. Schenkungen zu Lebzeiten

Durch Schenkungen kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen. Dies ermöglicht die Nutzung von Steuerfreibeträgen alle 10 Jahre und reduziert den späteren Nachlass. Allerdings müssen Pflichtteilsergänzungsansprüche innerhalb der 10-Jahres-Frist beachtet werden. Schenkungen können mit Auflagen oder Nießbrauchsvorbehalten versehen werden, um dem Schenker weiterhin Kontrolle oder Nutzungsrechte zu sichern.

2. Testamentarische Lösungen

Testamentarische Regelungen bieten vielfältige Möglichkeiten, den Nachlass nach den Wünschen des Erblassers zu verteilen. Ein Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel kann Pflichtteilsansprüche aufschieben. Vor- und Nacherbschaft ermöglichen eine zeitlich gestaffelte Erbfolge. Vermächtnisse statt Erbeinsetzungen können genutzt werden, um bestimmte Vermögenswerte gezielt zu verteilen, ohne die gesamte Erbfolge zu ändern.

3. Erbvertrag

Ein Erbvertrag erlaubt bindende Regelungen zu Lebzeiten und bietet mehr Flexibilität als ein Pflichtteilsverzicht. Er kann erb- und schuldrechtliche Vereinbarungen kombinieren und so maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Familiensituationen schaffen. Erbverträge sind besonders nützlich, wenn mehrere Parteien in die Nachlassplanung einbezogen werden sollen.

Jede dieser Alternativen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Die Wahl hängt von der individuellen Familiensituation, den Vermögensverhältnissen und den Zielen des Erblassers ab. Eine sorgfältige Prüfung und rechtliche Beratung sind unerlässlich, um die beste Lösung für die eigene Situation zu finden.

Ein Schreibtisch mit Taschenrechner, Dokumenten und Brille
Bevor man einen Pflichtteilsverzichtsvertrag aufsetzt, muss man zusammenrechnen, um welche Vermögenswerte es geht (Symbolbild: Midjourney AI).

Fazit zum Pflichtteilsverzichtsvertrag

Der Pflichtteilsverzicht ist ein komplexes, aber wertvolles Instrument in der Nachlassplanung. Er bietet Familien die Möglichkeit, flexible und individuelle Lösungen für ihre erbrechtlichen Angelegenheiten zu finden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für Familienunternehmen und Immobilien
  • Kann Erbstreitigkeiten vorbeugen und klare Verhältnisse schaffen
  • Erfordert sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung
  • Alternativen wie Schenkungen oder testamentarische Lösungen sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden

Entscheidend für den Erfolg eines Pflichtteilsverzichts sind:

  1. Offene Kommunikation innerhalb der Familie
  2. Professionelle rechtliche und steuerliche Beratung
  3. Sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile
  4. Berücksichtigung der individuellen Familiensituation

Ein Pflichtteilsverzicht ist keine Entscheidung, die leichtfertig getroffen werden sollte. Er kann jedoch, wenn er wohlüberlegt und fair gestaltet wird, ein wertvolles Instrument sein, um den Familienfrieden zu wahren und Vermögenswerte langfristig zu sichern.

Jede Familie und jede Vermögenssituation ist einzigartig. Daher ist es ratsam, sich umfassend beraten zu lassen und alle Optionen sorgfältig zu prüfen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Mit der richtigen Planung kann ein Pflichtteilsverzicht dazu beitragen, den letzten Willen des Erblassers respektvoll und im Sinne aller Beteiligten umzusetzen.

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Benötigen Sie professionelle Unterstützung bei der Erstellung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags oder haben Sie Fragen zur Nachlassplanung? Dr. Gerd Christian Kotz, erfahrener Fachanwalt für Erbrecht, steht Ihnen mit seinem Expertenwissen zur Seite.

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Das Erbrecht: Fundament für erbrechtliche Entscheidungen (Symbolbild: Ideogram).

✔ Wichtige Fragen und Zusammenhänge kurz erklärt

Wann ist ein Pflichtteilsverzichtsvertrag sinnvoll?

Ein Pflichtteilsverzicht ist sinnvoll, wenn der Erblasser mehr Freiheit bei der Nachlassgestaltung haben möchte, etwa um ein Unternehmen oder eine Immobilie ungeteilt zu vererben. Er kann auch dazu dienen, den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern, insbesondere im Rahmen eines Berliner Testaments.

Ist ein Erbverzicht ohne Notar gültig?

Ein Erbverzicht ohne notarielle Beurkundung ist nicht gültig. Das Gesetz schreibt zwingend die notarielle Form für Erbverzichte und Pflichtteilsverzichte vor, um die Beteiligten vor übereilten Entscheidungen zu schützen und eine rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten.

Können Kinder auf den Pflichtteil verzichten?

Ja, Kinder können auf ihren Pflichtteil verzichten. Dies geschieht in der Regel durch einen notariell beurkundeten Vertrag zwischen dem Kind und dem Erblasser, oft gegen eine Abfindung oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge.

Kann man freiwillig auf Pflichtteile verzichten?

Ja, man kann freiwillig auf Pflichtteile verzichten. Dies erfolgt durch einen notariell beurkundeten Vertrag zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erblasser. Ein solcher Verzicht kann umfassend oder auf bestimmte Teile des Nachlasses beschränkt sein.

Kann man Pflichtteilsverzicht rückgängig machen?

Ein Pflichtteilsverzicht kann grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien rückgängig gemacht werden. Dies erfordert einen erneuten notariell beurkundeten Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Verzichtenden, in dem die Aufhebung des Verzichts vereinbart wird.

Wie kann man Kinder vom Pflichtteil ausschließen?

Kinder können nicht einseitig vom Pflichtteil ausgeschlossen werden, außer in sehr schwerwiegenden Fällen wie bei Straftaten gegen den Erblasser. Eine Möglichkeit ist, mit den Kindern einen freiwilligen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren, oft gegen eine Abfindung. Alternativ kann eine Pflichtteilsstrafklausel im Testament die Geltendmachung des Pflichtteils unattraktiv machen.

Wie lange ist ein Pflichtteilsverzichtsvertrag gültig?

Ein Pflichtteilsverzicht ist grundsätzlich unbefristet gültig und wirkt über den Tod des Erblassers hinaus. Er kann jedoch durch einen neuen notariellen Vertrag zwischen Erblasser und Verzichtendem aufgehoben werden. Zudem kann der Verzicht unter bestimmten Bedingungen oder Befristungen erklärt werden, die seine Gültigkeit beeinflussen.

 

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